Wie reagieren, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Handy-Belästigung werden?

Das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) gibt in Zusammenarbeit mit dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Tipps zum Thema Handygewalt

Bedrohungen, Beleidigungen, üble Nachrede und andere Formen von Schikane können heute auch über das Handy stattfinden. Beispielsweise in Form von SMS, Mailbox-Nachrichten oder peinlichen Fotos und Videos vom Opfer, die verbreitet werden. Wenn eine Person mithilfe von Medien längere Zeit belästigt und schikaniert wird, spricht man auch von „Cyberbullying“ (engl. „bullying“ = tyrannisieren).

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Opfer des sogenannten „Cyberbullyings“ zeigen oft auffällige Symptome: Sie möchten die Schule nicht mehr besuchen, entwickeln Angst, sind traurig, ziehen sich zurück, werden aggressiv und/oder mobben andere.
Erste und schnelle Hilfe kann erfolgen, indem das Opfer auf Nachrichten des Täters nicht mehr antwortet. Sind die Schikanen extrem, kann ein Wechsel der Rufnummer hilfreich sein.
Eltern und Lehrkräfte müssen in solchen Situation einschreiten und dem Opfer zur Seite stehen. Da die Angriffe gegen Gesetze verstoßen, kann die Polizei eingeschaltet werden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Beleidigungen, üble Nachrede, Gewaltandrohungen und Verleumdungen sind laut Strafgesetzbuch verboten. Besonders wichtig ist es, die Polizei zu alarmieren, wenn die Gesundheit des Opfers, z. B. nach Androhung körperlicher Gewalt, gefährdet ist.
Um den Täter bzw. die Täterin anzeigen zu können, muss die Person identifiziert werden. Entsprechende Nachrichten auf der Mailbox oder per SMS sollten deshalb als Beweise gespeichert werden. Die Polizei kann einen Täter auch dann identifizieren, wenn er keine Rufnummer mitsendet oder Nachrichten anonym verschickt.

Das sollten Sie beachten:

  • Falls der Verdacht auf Cyberbullying besteht, sofort eingreifen
  • Deutlich machen, dass Cyberbullying nicht toleriert wird
  • Auf die Folgen von Belästigungen (für das Opfer) aufmerksam machen und klarstellen, dass das Opfer keine Schuld trifft
  • Gespräche mit Opfern, Tätern und Eltern in der Schule mit der Schulleitung suchen
  • Bilder und Texte zeigen lassen und als Beweise sammeln (Lehrkräfte dürfen die gespeicherten Inhalte aus Gründen des Datenschutzes nur mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers einsehen)
  • Gemeinsam Lösungswege suchen – da es sich um eine Straftat handelt, kann die Polizei eingeschaltet werden
  • Zur Vorbeugung Kinder und Jugendliche darauf hinweisen, dass sie bei der Weitergabe von Fotos, Nachrichten und persönlichen Daten, etwa Handynummer, E-Mail-Adresse etc., äußerst vorsichtig sein müssen
  • Bewusst machen, dass mit den heutigen technischen Möglichkeiten der Polizei fast jeder zu überführen ist – MMS oder SMS sind einfach zurückverfolgbar; auch Blogbeiträge oder Videos auf YouTube sind via IP-Adresse ermittelbar
  • Mögliche (strafrechtliche) Konsequenzen aufzeigen
  • Über die Gründe für das Cyberbullying sprechen und gemeinsam Lösungswege suchen
 
Anhang: